Waffengesetz
Waffenaufbewahrung
Beantragung einer Waffe
Beantragung einer Waffe

Waffenantrag vom WSV

Der aktuell gültige Waffenantrag des Württembergischen Schützenverbandes (WSV) steht auf der Homepage des WSV als Download zur Verfügung.
http://www.wsv1850.de/cms/iwebs/default.aspx?mmid=1347&smid=4044

Hinweis:
Bitte immer den aktuellen Antrag verwenden, da hier eventuelle Änderungen des Waffengesetztes bzw. Ausführungsverordnung vom Verband eingearbeitet werden.


Den Antrag für die Ausstellung einer WBK bzw. den Eintrag in eine vorhandene WBK erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Waffenrechtsbehörde.
Welche Waffenrechtsbehörde zuständig ist, hängt vom Wohnort ab.
Für die Stadt Ludwigsburg ist z.B. die Stadtverwaltung, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, zuständig.