Hinweis: Bitte immer den aktuellen Antrag verwenden, da hier eventuelle Änderungen des Waffengesetztes bzw. Ausführungsverordnung vom Verband eingearbeitet werden.
Den Antrag für die Ausstellung einer WBK bzw. den Eintrag in eine vorhandene WBK erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Waffenrechtsbehörde. Welche Waffenrechtsbehörde zuständig ist, hängt vom Wohnort ab. Für die Stadt Ludwigsburg ist z.B. die Stadtverwaltung, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, zuständig.